Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das Vertrauen, das Sie mit dieser Anmeldung dem Lernstudio entgegenbringen, danken wir.
Anmeldungen
Die Anmeldungen haben ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen, mdl. Anmeldungen können leider nicht akzeptiert werden. Grundsätzlich werden nur befristete Anmeldungen vereinbart, die Laufzeit endet mit dem Datum Vertragsende; eine gesonderte schriftliche Kündigung ist hier nicht erforderlich. Für Kurse, die das Lernstudio selbst gestaltet, werden eigene Anmeldungen erstellt bzw. Kostenvoranschläge, diese Anmeldungen werden rechtswirksam mit Unterzeichnung und ggf. Rücksendung der Vertragsunterlagen, sofern diese auf dem Postweg an den Kunden versandt wurden. Für Programme unserer Kooperationskurspartner, u.a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Stadt Bochum, Bildung und Teilhabe, werden die von diesen Institutionen vorgeschriebenen Vertragswerke verwendet. In diesem Bereich finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner Anwendung, die wir im Rahmen der Kooperationsvereinbarung anerkannten und uns gleichzeitig verpflichteten, diese in allen Punkten umzusetzen. Mit Unterzeichnung der Anmeldung werden unseren allg. Geschäftsbedingungen bzw. die der Vertragspartner rechtsverbindlich für beide Vertragsparteien.
Kursgebühren
Die monatlichen Kursgebühren werden bis spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Kalendermonats im Voraus fällig. Die Zahlung ist nach derzeit geltender gesetzlicher Regelung umsatzsteuerfrei. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist die Lernstudio Bochum LS GmbH berechtigt, die ab dann anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Kursgebühren werden durch das Lernstudio per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen, welches bequem und risikolos für beide Seiten ist. Sollten Sie hingegen nicht an einem Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird das Lernstudio aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwandes einen monatlichen Preisaufschlag in Höhe von € 5,00 in Rechnung stellen. Bei Lastschriftrückgaben werden die Gebühren, die von den beteiligten Banken im Zuge des Verfahrens uns zusätzlich berechnet und belastet werden, zusätzlich neben der Hauptschuld fällig. Bei Zahlungsrückständen ist das Lernstudio berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zu erheben. Die Kursgebühren sind in unseren Medien wie Preisliste, Internet oder Flyer und in der Anmeldung benannt. Sofern unsere Kooperationspartner Kursgebühren erheben, berechnen wir diese in der jeweils gültigen Größenordnung weiter. Grundsätzlich werden die Kursgebühren auch vollumfänglich fällig, wenn Sie nicht zum Unterricht erscheinen. Ausnahmen gelten nur in den Bereichen Nachhilfe und Einzelunterricht. Entschuldigungen können dann anerkannt werden, wenn uns diese mindestens 3 Stunden vor Beginn des Unterrichtes zugegangen sind. Näheres zum Bereich Nachhilfe s.u..
Ausfallzeiten
Die nachstehenden Regelungen gelten nur für Verträge des standardisierten Kursprogramms mit festen Konditionen (Nachhilfe, Sprachkurse Erwachsene, Erwachsenenbildung und Einzelunterricht). Sollte der Unterricht an dem vereinbarten Termin durch das Lernstudio nicht erteilt werden, haben Sie einen Anspruch auf Nachholung der Ausfallzeit entweder an einem zu vereinbarenden neuen Termin oder aber durch Anhängen dieses Unterrichtes an das Vertragsende. Ausfallzeiten können z.B. durch Betriebsferien oder durch Personalausfall innerhalb des Lernstudios entstehen.
Sollte der Unterricht während der vereinbarten Laufzeiten dadurch ausfallen, dass der Unterrichtstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird der Unterricht innerhalb der nächsten 2 Wochen nachgeholt oder alternativ entsprechend vorgezogen.
Sollte der Schüler verhindert sein, kann die Ausfallzeit, sofern diese mindestens 3 Stunden vor Unterrichtsbeginn – beim Lernstudio eingehend – entschuldigt wird, durch einen Gutstundenanspruch ausgeglichen werden. Die Gutstunde kann dann entweder während der Vertragslaufzeit im Rahmen einer persönlichen Vereinbarung aufgeholt werden oder aber an das Vertragsende angehängt werden. Sofern Sie das Anhängen an die Vertragslaufzeit wählen, müssen die Gutstunden wöchentlich ohne Unterbrechung genommen werden. Erneute Nichtteilnahme bedeutet automatisch den Verfall dieses Stundenanspruchs.
Begrenzung der Gutstunden pro Unterrichtsfach
Verträge mit einer Laufzeit von 3 Monaten maximal 3 Gutstunden
Verträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten maximal 6 Gutstunden
Verträge mit einer Laufzeit von 9 Monaten maximal 9 Gutstunden
Darüber hinaus maximal 12 Gutstunden
Ausfallzeiten (hier: abweichende Regelungen bei Verträgen mit Sonderkonditionen)
Sollte das Lernstudio für einzelne Unterrichtsprogramme Kurse mit Sonderkonditionen entwickelt haben, ist die Regelung der Ausfallzeiten für Schüler vollumfänglich ausgesetzt. Der Angemeldete hat lediglich einen Anspruch auf Erstattung von Ausfallzeiten, sofern diese vom Lernstudio zu verantworten sind (Betriebsferien, Personalausfall o.ä.).
Das Kursprogramm zu Sonderkonditionen kann erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen gestartet werden. Verträge, die vor Erreichen der Mindestteilnehmerzahl erstellt bzw. versandt werden, haben zunächst nur einen reservierenden Charakter. Sobald die Mindesteilnehmerzahl erreicht ist, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung der interessierten Kunden, mit dieser Benachrichtigung erlangt der Vertrag dann rechtsverbindlichen Status.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht berechtigt weder zu einer Reduzierung der Unterrichtsgebühr noch dazu, die Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Im Bereich Bildung und Teilhabe besteht seitens der öffentlichen Stelle eine generelle Teilnahmepflicht. Sollte der Schüler an 2 aufeinander folgenden Terminen unentschuldigt fehlen, sind wir entsprechend des Kooperationsvertrages verpflichtet, das Jungendamt der Stadt Bochum hiervon unverzüglich zu informieren. Der Unterricht wird dann vorerst bis zur Klärung der Sachlage ausgesetzt.
Es gelten nur die mit dieser Anmeldung niedergelegten Bestimmungen.
Ferienzeiten im Bereich Nachhilfe
Während der Sommerferien ist das Lernstudio im Regelfall 3 Wochen geschlossen. Die Zeitspanne richtet sich nach den Schulferien des Landes NRW. Für einen Monat, und zwar den, in den die meisten Ferientage fallen, wird das Lernstudio Bochum keine Kursgebühren in Rechnung stellen, folglich können für diese Ausfallzeiten auch keine Gutstunden beansprucht werden.
In den 0ster- Pfingst- und Herbstferien bleibt das Lernstudio geöffnet, sofern der Schüler aus wichtigem Grunde dem Unterricht fern bleibt, gilt die vorstehende Gutstundenregelung.
Während der Weihnachtszeiten bleibt das Lernstudio im Regelfall geschlossen, für diesen Zeitraum stehen dem Schüler Gutstundenansprüche zu, diese können zeitnah vor oder nach den Weihnachtsferien genommen werden.
Lernmaterial
Wenn auch nicht im Vertrag separat erwähnt, sind Lernmaterialien in keinem Fall in den Kursgebühren enthalten. Sollte zur Unterrichtsdurchführung der Einsatz von Lernmaterial erforderlich sein, was in der Regel der Fall ist, muss der Kunde dieses auf eigene Kosten erwerben. Das Material kann im Lernstudio erworben werden.
Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)
Die in diesem Bereich Anwendung findenden Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung sind geregelt und aufgeführt im Informationsblatt 3 für Kunden.
Das Bildungsinstitut ist gemäß § 4 Nr. 21 a bb USTG seitens der Bezirksregierung Arnsberg von der Berechnung der Mehrwertsteuer befreit.
Lernstudio Bochum LS GmbH
Geschäftsführer: Xin Liu